FAQ
Wichtige Fragen und Antworten zu den anpassungen während der Corona-Pandemie
*** WICHTIGE INFORMATION ***
Liebe Kristallfreunde,
Es gibt erfreuliche Nachrichten! Aufgrund der Lockerungen des Landes Bayern gelten ab dem 09.02.2022 für den Einlass in unsere Therme 2G (genesen oder geimpft). Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in ausgewählten Bereichen und das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m gelten darüber hinaus.
Sollten Sie uns aufgrund der aktuellen Auflagen und Vorschriften nicht besuchen können und sind noch in Besitz von Gutscheinen oder Eintrittskarten, verlängern diese sich selbstverständlich um die Zeit der geltenden Beschränkungen.
Weitere Informationen zu den genauen Bestimmungen und Vorhaben finden Sie hier.
Bitte beachten Sie das bei Impfungen des Herstellers Jonson & Jonson ebenfalls eine zweite Impfdosis notwendig ist um den Status vollständig geimpft zu erlangen.
Folgende Einlassbedingungen gelten aufgrund der aktuellen Corona–Verordnung der bayerischen Landesregierung ab dem 09.02.2022.
Ein Besuch unserer Therme kann aktuell ab 14 Jahren (gilt nicht für Schüler/innen) nur mit einem der folgenden Berechtigungs-Nachweise (2G, geimpft oder genesen) erfolgen:
- Geimpft – Bitte bringen Sie Ihren offiziellen Impfnachweis bzw. Impfpass über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung mit.
- Genesen – Genesene werden wie vollständig Geimpfte behandelt und benötigen keinen negativen Test. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihr positives PCR-Testergebnis mit, das mindestens 28 Tage und nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Gensesene die nach einer einmaligen Infektion mit SARS-CoV-2 Virus eine einmalige Impfung erhalten haben.
Von der 2G-Regelung ausgeschlossen sind:
- Kinder unter 6 Jahre
- Minderjährige Schüler/innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen (ausgenommen Berufschule). Nachweis per Schülerausweis, Busticket oder ähnliches Dokument zum Nachweis des Schulbesuches.
- Gäste, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort durch die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen können. Diese Personen erhalten gegen Vorlage eines aktuellen PCR-Test, nicht älter als 48 h oder POC-Antigen-Test, nicht älter als 24 h Zugang zu unserer Therme
Die Kontrolle der Berechtigung erfolgt mittels digitalen Impfnachweis oder dem gelben Impfausweis sowie einem gültigen Ausweisdokument (Personalauseis, Reisepass)
Aufgrund der Vorgaben der Landesregierung unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m reduziert sich die Begrenzung unserer Besucherzahlen.
In ausgewählten Bereichen der Therme (Eingangsbereich, auf dem Weg in die Umkleide sowie auf dem Weg in die Gastronomie) gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Maske. Für Gäste von 6 bis 16 Jahren reicht eine medizinische Maske. Ab 16 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht entfällt in den Bereichen, wo der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann und am Tisch in der Gastronomie.
Alle Bereich sind frei zugänglich unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.
Bayrisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
06.11.2021
- Sollten Sie Symptome einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder Fieber haben, ist der Eintritt nicht möglich.
- Hände regelmäßig und gründlich mit Seife und Wasser für 30 Sekunden waschen, insbesondere nach dem Toilettengang und vor jeglicher Nahrungsaufnahme.
- Desinfizieren Sie sich regelmäßig die Hände und nutzen Sie hierfür die aufgestellten Desinfektionsspender in allen Bereichen.
- Bitte halten Sie die Husten- und Nies-Etikette ein und wenden sich beim Husten/Niesen von anderen Personen ab.
- Wir empfehlen die Maskenpflicht an den Knotenpunkten: im Foyer, in den Umkleiden und im Gastronomiebereich, wenn Sie nicht am Tisch sitzen.
Für Buchungen sowie Anfragen zu Wellness- und Massageanwendungen erreichen Sie uns per E-Mail wellness@kristall-trimini.de
oder telefonisch zwischen 09:00 – 13:00 Uhr unter 08851 61 57 595.
Das Wellness- & Massagezentrum ist täglich geöffnet.
Folgende Anwendungen und Massagen können aktuell aufgrund der Hygienevorschriften nicht angeboten werden.
- Anwendungen im Dampfbad und dem Hamam
Während der Behandlung, bei der der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht. Bei gesichtsnahen Behandlungen, wie Hautpflege, Gesichtsenthaarung oder Make-up, besteht für den Kunden keine Maskenpflicht.
Für Anwendungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, benötigen Sie entweder
- einen aktuellen negativen Testnachweis (nicht älter als 24 h) oder
- einen Impfnachweis (vollständig geimpft und seit der letzten Impfung sind mind. 14 Tage vergangen) oder
- einen Genesungsnachweis (PCR Test, der mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt).
Eine Reservierung im Vorfeld Ihres Besuchs ist aktuell aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht Möglich.
Unsere aktuellen Preise finden Sie unter folgendem Link
Ja, alle Eintrittskarten, Gutscheine und Aktionskarten sind ab Kaufdatum 3 Jahre gültig und nicht personalisiert. Jegliche Eintrittskarten werden um die Schließzeit und Zeit der Beschränkungen verlängert.
Ja, der Gastronomie-Gutschein, der bis 31.12.2020 gültig ist, wird um die derzeitige Schließzeit verlängert.
Ihre Karten behalten ihre Gültigkeit. Eine Rücknahme und Auszahlung von Eintrittskarten nach Ablauf der 14-tägigen Rückgabe- bzw. Widerrufsfrist erfolgt nicht.